i1Park Brakel – initiativ*innovativ*interaktiv

Stand der Dinge – Februar 2024


Liebe Leser!

Es gibt Neuigkeiten hinsichtlich der angekündigten Formalie, wenn auch dieses Mal nicht mehr als eine Schlagzeile:
Das Grundstück des i1Park-Projekts wurde baurechtlich umgewidmet zum „Allgemeinen Siedlungsbereich“.

Ein Meilenstein des Projekts, der für die Beplanung essentiell ist. Mehr dazu im nächsten Beitrag.

Als Definition für das Amtsdeutsch lassen wir eine Erklärung des Begriffs „Allgemeiner Siedlungsbereich“ aus dem letzten Blog-Beitrag für Euch stehen:

Was heißt das für das Vorhaben?
Die aktuell für das Grundstück eingetragene Nutzung ist für Industrie und Gewerbe vorbehalten. Die
avisierte Änderung zum sogenannten „Allgemeinen Siedlungsbereich“ – kurz ASB – gibt uns einen Blumenstrauß an Planungsoptionen, der unsere ursprünglichen Ideen und Entwürfen des i1Parks unterstützt.

Was sind ASB Flächen?
Die ASB-Flächenbedarfe umfassen im Wesentlichen Flächen für Wohnen, wohnverträgliches Gewerbe, Wohnfolgeeinrichtungen, öffentliche und private Dienstleistungen sowie siedlungszugehörige Grün-, Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen. (Definition per Google)

Durch die
Nutzungsänderung können wir die Entwicklung des i1Parks flexibler und variabler gestalten – viel Raum für Neues. Planerische Leitplanken, die sowohl unsere, als auch die Vorhaben unserer Interessenten bis dato stark eingegrenzt haben, werden im Zuge der Novelle des Regionalplans wegfallen. Potentielle Interessenten für den i1Park können gänzlich neuen Ansätzen mit uns nachgehen, das Reißbrett kann neu aufgestellt werden. Be inspired! … 😉
… und kommt mit euren Ideen wie immer auf uns zu!

Bis dahin:
Wer noch Lagerflächen sucht, kann sich gerne an uns wenden. In der Halle ist bis zum Projektstart wieder ordentlich Platz… rund 1.000 m² sind verfügbar.